FAQ
Alle Informationen und Vorteile rund um die Studienfinanzierung mit unseren Bildungsfonds
FAQ Bildungsfonds
Voraussetzung für Deine Finanzierung ist das Einreichen der Bewerbungsunterlagen im Onlineportal und das erfolgreiche Bestehen unseres Bewerbungsverfahrens. Akademische, fachliche und persönliche Faktoren werden bei der Auswahl berücksichtigt. Die Förderung wird unabhängig vom Studienfortschritt vergeben. Förderbar sind naturwissenschaftliche, technische und wirtschaftswissenschaftliche Diplom-, Bachelor-, Master- (auch MBA) oder Promotionsstudiengänge – unabhängig davon, ob sie im In- oder Ausland absolviert werden.
Nein. Die Bewerbung ist für Sie kostenlos.
Ja.
Die Studienfinanzierung über den Bildungsfonds wird unabhängig von Ihrer Vermögenssituation, Ihrem Einkommen bzw. dem Einkommen Ihrer Eltern sowie evtl. empfangenen BAföG-Leistungen, Stipendien oder staatlichen Bildungskrediten gewährt.
Alleine Ihre Qualifikation dient uns als Sicherheit. Es werden keine weiteren Sicherheiten benötigt, wie sie beispielsweise bei üblichen Bankkrediten gefordert werden. Studierende mit einer Nicht-EU Staatsbürgerschaft werden gebeten, eine Bürgschaft einzuholen.
Für alles, was direkt oder indirekt mit Ihrem Studium zu tun hat. Dazu gehören studienbedingte Lebenshaltungskosten, Miete am Studienort bzw. Ort des Praktikums, Auslandsaufenthalte, Studiengebühren, Fachliteratur oder Studienmaterial.
Ein Beispiel zur Studienfinanzierung mit einem Bildungsfonds
Die maximale Finanzierung eines Bachelorstudiums beläuft sich auf bis zu 15.000€. Für einen Masterabschluss oder eine Promotion können bis zu 40.000€ angeboten werden.
Sie erhalten die Förderleistungen bis zum Ende der Regelstudienzeit zzgl. einem Semester.
Die Höhe der Rückzahlung richtet sich nach der Förderdauer und der Höhe der jeweiligen Zahlungen. Hier ist keine standardisierte Antwort möglich: Ihre Konditionen werden jeweils individuell ermittelt. In der Regel sind später zwischen vier und zehn Prozent vom monatlichen Verdienst abzuführen. Sie erhalten aber in jedem Fall natürlich vor Vertragsschluss völlige Transparenz, welche Beträge Sie mindestens und welche Sie maximal zurückzahlen müssen. So haben Sie maximale Sicherheit und Kalkulierbarkeit.
Die Rückzahlung beginnt in der Regel mit Ihrem ersten Verdienst, den Sie nach Studienabschluss erzielen – also nicht zwingend unmittelbar nach Beendigung des Studiums! Das gibt Ihnen den Freiraum, sich Ihren Traumberuf gewissenhaft auszusuchen. Sie müssen nicht das erstbeste Angebot annehmen.
Während einer Promotion oder eines weiterführenden Studiums können Sie jeden Cent gut gebrauchen. Deshalb kann in dieser Zeit kein Beitrag geleistet werden. Die Zahlung wird einfach nach hinten verschoben.
In diesem Fall wird die Beitragszahlung vorübergehend ausgesetzt. Das erleichtert die dann ohnehin angespannte finanzielle Situation.
Bei Studienabbruch (Exmatrikulierung) wird die bis dahin ausgezahlte Finanzierung in ein Darlehen umgewandelt, das Sie über einen ausreichend langen Zeitraum an den Bildungsfonds zurückzahlen können.
Bei einer Tätigkeit im Ausland, beispielsweise in den USA, in Frankreich, in Großbritannien, in Spanien, Italien oder Österreich zahlen Sie wie gewohnt einen Teil Ihres Brutto-Einkommens an den Bildungsfonds zurück. Nur bei einer Tätigkeit in ausgewählten Ländern, in denen das Einkommensniveau sehr niedrig ist (bspw. in den meisten Ländern Afrikas), wird die Finanzierung in ein Darlehen umgewandelt.
Nein. Aufgrund der begrenzten Anzahl der Plätze kann es jedoch möglich sein, dass das Kontingent relativ schnell vergeben ist und keine weiteren Bewerbungen mehr angenommen werden können.
Die ersten Finanzierungszahlungen erhalten die ausgewählten Studenten sofort nach Aufnahme in das Bildungsfonds-Programm, bei Bedarf auch später. Vom Bewerbungseingang bis zur ersten Zahlung sollten Sie zeitlich max. 4 Wochen einplanen.
Die Förderer von Bildungsfonds stammen überwiegend aus dem Kreis von Privatpersonen, Unternehmen und Stiftungen.
Bildungsfonds firmieren in der Regel als Personengesellschaften (AG & Co. KG). Der Kapitalgeber hat die Kommanditistenposition, CareerConcept als Abwickler die Komplementärposition. Ein Bildungsfonds ist also eine rechtlich völlig eigenständige (Personen-)Gesellschaft.
CareerConcept als der in Deutschland führende Finanzdienstleister für Studienfinanzierungen übernimmt einzig die Rolle des Abwicklers: die gesamte Koordination der Kommunikation mit den Studierenden, die Durchführung des Bewerbungsverfahrens, sämtliche Berechnungen und Prognosen, das komplette Vertragsmanagement (wobei die Studierenden mit der Bildungsfonds AG & Co. KG den Vertrag schließen, nicht etwa mit CareerConcept) sowie alle Aufgaben, die mit der Studienfinanzierung direkt im Zusammenhang stehen. CareerConcept ist jedoch in keiner Weise direkt am Ergebnis der Personengesellschaft beteiligt.
Von den Studierenden erhält CareerConcept als Abwickler keinen Cent. Positive wie negative Ergebnisse der Personengesellschaft werden alleine den Kommanditisten zugerechnet.
Das kann nur prognostiziert werden. Fakt ist in jedem Fall, dass die Förderer, also die Gesellschafter der Personengesellschaft, nur eine geringe Rendite auf Ihr eingesetztes Kapital erhalten, die weit unter derjenigen liegt, die dem hohen Risiko angemessen wäre. Die Förderer möchten sich an der Lösung eines drängenden gesellschaftlichen Problems, nämlich der Bildungsfinanzierung, aktiv beteiligen und nicht primär „Geld verdienen“.
Während des Bewerbungsverfahrens führt der Bildungsfonds eine Bonitätsabfrage bei der SCHUFA (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) durch. Diese SCHUFA-Anfrage ist in Deutschland Standard für viele Vorgänge, bei denen etwas auf Vorleistung erbracht wird – etwa dann, wenn man einen Mobilfunkvertrag abschließen, bei einem Versandhändler einkaufen oder bei einer Bank einen Kredit aufnehmen möchte. Die SCHUFA wird privatwirtschaftlich von den kreditgebenden Wirtschaftsunternehmen getragen. Die SCHUFA erhebt Daten von Privatpersonen und zu deren bisherigem Zahlungsverhalten sowie Informationen über Bankbeziehungen wie etwa Girokonten und Kreditkarten. Daraus errechnet die SCHUFA einen Score, den SCHUFA-Score. Dieser besteht aus einem Punktwert von 0 bis 9.999 (je höher desto kreditwürdiger), einer Bonitätsklasse von A bis M (A ist die beste, M die schlechteste) und einer Ausfallwahrscheinlichkeit (zwischen unter einem und bis über 41 %). Der Bildungsfonds fragt den SCHUFA-Score ab, bevor Bewerber zum Online-Assessment-Center-Test eingeladen werden, und berücksichtigt den SCHUFA-Score im weiteren Verfahren bzw. bei der Kalkulation. Der SCHUFA Holding AG werden Daten über die Beantragung, Aufnahme und Beendigung dieses Dienstleistungsvertrages übermittelt. Zudem erhält die CareerServices GmbH von der SCHUFA Auskünfte über Ihre Kunden. Unabhängig davon wird der Bildungsfonds der SCHUFA auch Daten aufgrund nicht vertragsgemäßen Verhaltens (z.B. Forderungsbetrag nach Kündigung) übermitteln. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies nach Abwägung aller betroffenen Interessen zulässig ist. Der Kunde kann bei der SCHUFA Auskunft über seine gespeicherten Daten erhalten. Weitere Informationen über das SCHUFA-Auskunfts- und Scoreverfahren können unter www.schufa.de (Link: http://www.schufa.de/ ) eingesehen werden.
Du suchst Informationen rund zum Thema Studienfinanzierung? Hier sind weitere Informationen zu Krediten und Finanzierungsmöglichkeiten des Studiums auf anderen Wegen.